Überblick zur Vollmitgliedschaft
Der Erwerb der Vollmitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Staatenkunde e.V. ist eine Möglichkeit, sich mit dem Geschehen in und zwischen den Staaten, Ländern und Hoheitsgebieten der Erde zu befassen. Als Vollmitglied erhalten Sie durch die Teilnahme an den anregenden und lehrreichen monatlichen Mitgliederversammlungen der Vereinschaft sowie durch den Erhalt ebensolcher Aushändigungen, Netzmitteilungen und Veröffentlichungen einzigartige Einblicke in das Völkergeschehen.
Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gemäß Ihren Fähigkeiten und Neigungen als Beauftragter der Gesellschaft an der Dokumentation des Völkergeschehens durch die Mitgestaltung von Veranstaltungen, Veröffentlichungen und der Internetdarbietung planvoll mitwirken. In jedem Falle fördern Sie durch Ihre Mitgliedschaft - ganz im Sinne der Satzung und der Übereinkunft zur Bedeutung von politischer Bildung - Ihr eigenes und das Verständnis anderer von nationalen und internationalen geschichtlichen, kulturellen und politischen Zusammenhängen.
Voraussetzungen der Vollmitgliedschaft
Vollmitglied der Deutschen Gesellschaft für Staatenkunde e.V. kann jede volljährige natürliche Person werden. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Mitgliedschaft ist, dass der Vorstand dem Aufnahmeantrag zustimmt und der Mitgliedschaftsbeitrag überwiesen wird. Bei Stellung des Aufnahmeantrages ist vom künftigen Mitglied eine Erklärung darüber abzugeben, dass die Satzung, die Mitgliedschaftsordnung und die Übereinkunft zur Bedeutung von politischer Bildung anerkannt werden.
Der Jahresmitgliedschaftsbeitrag liegt bei 50,00 Euro. Für Schüler, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Studenten, Schwerbehinderte sowie Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Vollmitgliedern beträgt der Mitgliedschaftsbeitrag 25,00 Euro. Hierzu muss bei Stellung des Aufnahmeantrages sowie bis zum 31. März eines jeden Jahres ein gültiger Beleg für den Ermäßigungsanspruch vorliegen. Die Mitgliedschaft gilt für das Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember; der Mitgliedschaftsbeitrag kann nicht anteilig für einen Teil eines Jahres gezahlt werden.
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Erwerb und Beendigung der Vollmitgliedschaft
Das Aufnahmeverfahren zum Erwerb der Mitgliedschaft beginnt mit der Zusendung des ausgefüllten Aufnahmeantrages an die Geschäftsstelle. Hierauf ergeht eine Eingangsbestätigung. Gegebenenfalls setzt sich der Vorstand mit dem künftigen Mitglied in Verbindung, um zusätzliche Auskünfte einzuholen. Der Vorstand entscheidet daraufhin auf der nächsten Vorstandssitzung über die Aufnahme als Vollmitglied. Dem Mitglied werden dann Mitgliedschaftsausweis, Mitgliedschaftskennzeichen und weitere Unterlagen zugesendet.
Der Austritt aus der Gesellschaft setzt lediglich eine formlose schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle voraus. Er ist jederzeit möglich; der für das jeweilige Jahr bereits gezahlte Mitgliedschaftsbeitrag kann jedoch nicht zurückerstattet werden. Dem Mitglied kann vom Vorstand auf Wunsch eine Bescheinigung über Art und Umfang seiner Tätigkeit für die Gesellschaft ausgestellt werden. Neben dem Austritt wird die Mitgliedschaft ferner und seltener durch Tod, Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluss beendet. Näheres zu den entsprechenden Verfahren findet sich in der Satzung.
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