Der Staat der Vatikanstadt

The State of the Vatican City
L'État de la Cité du Vatican
(Status Civitatis Vaticanae)

Fläche: etwa 0,44 Quadratkilometer
Bevölkerung: rund 500 Einwohner
Hauptstadt: aufgrund der stadtstaatlichen Fläche hat die Vatikanstadt keine Hauptstadt

Flagge der Vatikanstadt und des Heiligen Stuhles

Central Intelligence Agency: The World Factbook http://www.cia.gov/cia/publications/factbook/index.html

Lage: Europa / Südeuropa

Stand: 26. Juni 2008


Durch die Lateranverträge von 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl und Italien wurde der Staat der Vatikanstadt begründet, der dem Heiligen Stuhl – nach dem Verlust des Kirchenstaates – erneut eine unabhängige territoriale Grundlage sicherte.

Wenngleich der Staatscharakter der Vatikanstadt gelegentlich bestritten wurde, muss doch festgestellt werden, dass der Stado della Città del Vaticano alle drei klassischen Staatselemente – Gebiet, Volk und souveräne Staatsgewalt – aufweist und daher ein souveräner Staat und als solcher Völkerrechtssubjekt ist. Der Vatikanstaat steht zwar mit dem Heiligen Stuhl in einer unlöslichen Verbindung, zumal nur der Papst sein Oberhaupt sein kann. Dennoch ist die eigenständige traditionelle Völkerrechtspersönlichkeit des Heiligen Stuhls von derjenigen des Staates Vatikanstadt strikt zu trennen, so dass sowohl der Heilige Stuhl als auch der Vatikanstaat als Völkerrechtsträger am Völkerrechtsverkehr unabhängig voneinander teilnehmen können.

Im Zwergstaat Vatikanstadt existiert für die rund fünfhundert Staatsbürger eine eigene vatikanische Staatsangehörigkeit, die ausschließlich aufgrund eines "ius officii" erworben wird, also durch Ausübung eines Amtes, mit dem ein dauernder Wohnsitz auf vatikanischem Territorium verbunden ist. Nur bei den in Rom residenzpflichtigen Kardinälen und den diplomatischen Vertretern des Heiligen Stuhls im Ausland entfällt die letztgenannte Bedingung. Da die vatikanische Staatsangehörigkeit an den Zweck des Staates – die Sicherung der Unabhängigkeit der katholischen Kirche – gekoppelt ist, erlischt sie mit dem Amtsverlust und der Aufgabe des festen Wohnsitzes in der Vatikanstadt. In dieser Garantiefunktion des Staates Vatikanstadt, dem Heiligen Stuhl eine territoriale Basis für eine vollkommene und sichtbare Unabhängigkeit zu verschaffen, unterscheidet er sich ganz wesentlich von anderen souveränen Staaten, deren Staatszweck in der Förderung des Wohles ihrer Bürger gelegen ist.


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Der Staat der Vatikanstadt (VAT) wird durch den Sachbereich 16 für Südeuropa untersucht.


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