Das Fürstentum Hutt-River-Provinz ist kein Völkerrechtsträger. Weder die Vereinten Nationen noch andere amtliche zwischenstaatliche Organisationen anerkennen seine Selbstständigkeit.
Stand: 29. Februar 2008
Wünschen Sie weitere Auskünfte zu einem Gebiet, so können wir Ihnen möglicherweise einige unserer Schriften zur Verfügung stellen. Füllen Sie dafür bitte sorgfältig dieses Formblatt aus. Wir sind bemüht, Ihre Anfrage baldmöglichst zu bearbeiten und Ihnen sodann über die E-Mail-Anschrift zu antworten.
Das Fürstentum Hutt-River-Provinz wird durch den Sachbereich 39 für die umstrittenen Gebiete untersucht.
[Zurück zu den umstrittenen Gebieten in Ozeanien.]
[Zurück zur alphabetischen Datenbank.]