Der Souveräne Ritter- und Hospitalorden vom Heiligen Johannes zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta (kurz Malteserorden) ist aus dem seit 1113 päpstlich anerkannten Johanniterorden hervorgegangen und beschränkte seinen Tätigkeitsbereich ursprünglich auf die Unterstützung von Kreuzfahrern sowie Pilgern und erweiterte ihn später auf kriegerische Handlungen gegen den Islam. Heute nimmt der Malteserorden wohltätige Aufgaben wahr, insbesondere in der Krankenpflege und im Unfallhilfsdienst.
Der Ritterorden, der zuerst seinen Sitz in Palästina, ab 1291 auf Zypern und sodann auf Rhodos (1310 bis 1522) hatte, verfügte auf Malta von 1530 bis zu seiner Vertreibung durch Napoleon 1798 über ein eigenes Hoheitsgebiet. Seit 1834 sitzt der Ritterorden in Rom. Trotz des Verlustes seines unabhängigen Gebietes ist der Malteserorden Völkerrechtsträger geblieben, allerdings eingeschränktes Völkerrechtsmitglied mit schwindender Bedeutung. Bei dem Malteser-Ritterorden handelt es sich um ein überaus seltenes Beispiel des Fortbestehens der Völkerrechtlichkeit vom unabhängigen Fürsten auf den Nationalstaat moderner Prägung im Gefolge der Aufklärung.
Der Orden hat eine Regierung in drei Gewalten, eine unabhängige Gerichtsbarkeit und unterhält amtliche Beziehungen zu vierundneunzig Staaten. Er hat den Rang eines ständigen Vertreters in zahlreichen zwischenstaatlichen Bündnissen, so etwa bei den Vereinten Nationen. Der Orden stellt Ausweispapiere aus und gibt eigene Briefmarken heraus. Er besitzt eigenes Münzrecht und kann öffentliche Einrichtungen mit eigener Rechtsträgerschaft gründen. Das Ordensleben wird durch die Verfassung und den Codex bestimmt, die beide 1997 erneuert worden sind. Der Großmeister leitet den Orden als weltliche Macht und geistliches Ordensoberhaupt. Er wird aus den Reihen der Professritter mit immerwährenden Gelübden gewählt. Er steht dem Souveränen Rat vor, der sich aus den vier Hohen Ämtern zusammensetzt: dem Großkomtur, dem Großkanzler, dem Großhospitalier und dem Rezeptor des Gemeinsamen Schatzamtes sowie aus sechs weiteren Mitgliedern, die mit einem Mandat von fünf Jahren vom Generalkapitel gewählt werden. Der Regierungsbeirat und die Rechnungskammer, deren Zusammensetzung ein Spiegelbild der weltläufigen Eigenschaft des Ordens ist, unterstützen den Großmeister und den Souveränen Rat. Die Mitglieder dieser beiden Regierungsleitungen werden für fünf Jahre vom Generalkapitel gewählt.
Stand: 29. Februar 2008
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Der Souveräne Ritter- und Hospitalorden vom Heiligen Johannes zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta wird durch den Sachbereich 38 für die überlieferten Völkerrechtsträger untersucht.
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