Der Heilige Stuhl

The Holy See
Le Saint-Siège
(Sancta Sedes)

Flagge des Heiligen Stuhles und der Vatikanstadt       Wappen Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI.

Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI.


Der Heilige Stuhl ist mit der römisch-katholischen Kirche als deren höchste Leitungsmacht untrennbar verbunden. Nach der Rechtsbestimmung des Artikels 361 des Codex Iuris Canonici ist unter dem Heiligen Stuhl der Papst zu verstehen und zwar entweder allein oder zusammen mit jenen römischen Kurialbehörden, mittels welcher er die leitende Oberhoheit der Gesamtkirche ausübt. Da sich die Rechtsmacht der Römischen Kurie ihrerseits wieder vom Papst herleitet, ist es immer letzterer, sei es mit oder auch ohne den gesamten Verwaltungsstab, der mit dem Begriff "Heiliger Stuhl" bezeichnet wird. Er ist somit keine verallgemeinerte Verbandseinheit; vielmehr ist die Heilige Römische Kirche in ihm gewissermaßen vereint antreffbar und wäre ohne den Heiligen Stuhl - also durch Seine Heiligkeit, den Papst - als Ganze nicht handlungsfähig. Der Heilige Stuhl wird überwiegend als das letzte Vermächtnis einer Zeit begriffen, in der Herrschaftsverbände Rechtsträgerschaft allein in der Amtswürde des Herrschers erlangten. Die eigenständige völkerrechtliche Stellung des Heiligen Stuhles wurde im übrigen auch unabhängig von der Stellung des Papstes als Oberhaupt des früheren Kirchenstaates bereits seit dem frühen Mittelalter anerkannt, da die Macht des Heiligen Stuhles von keinem Staat, sondern aus göttlichem Recht abgeleitet, also ursprünglich sei.

Stand: 29. Februar 2008


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Der Heilige Stuhl (VAT) wird durch den Sachbereich 38 für die überlieferten Völkerrechtsträger untersucht.


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