Kürzel: EAEC
Gründungstag: Gründungsvertrag unterzeichnet am 10. Oktober 2000, in Kraft getreten am 31. Mai 2001
Gründungsort: Astana (Kasachstan)
Vorgängereinrichtung: Organisation für Zentralasiatische Zusammenarbeit (OCAC), gegründet 1991
Sitz: Eingliederungsausschuss: Almaty (Kasachstan), Moskau (Russland); Gemeinschaftsgerichtshof: Minsk (Weißrussland); Zwischenparlamentarische Versammlung: Sankt Petersburg (Russland)
Mitglieder: 6 (Kasachstan, Kirgisistan, Russland, Tadschikistan, Usbekistan, Weißrussland)
Beobachter: 3 (Armenien, Moldau, Ukraine)
Ziele: Förderung des Vorganges der Bildung der Zollunion und des Gemeinsamen Wirtschaftsraumes; Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Abkommens über die Zollunion zwischen der Russländischen Föderation und der Republik Belarus vom 6. Januar 1995, des Abkommens über die Zollunion vom 20. Januar 1995, des Abkommens über die Vertiefung der Eingliederung auf den Gebieten der Wirtschaft und der Menschenrechte vom 29. März 1996 und des Abkommens über die Zollunion und den Gemeinsamen Wirtschaftsraum vom 26. Februar 1999
Hauptorgane: Eingliederungsausschuss, Gemeinschaftsgerichtshof, Zwischenparlamentarische Versammlung, Zwischenstaatlicher Rat
Arbeitssprache: 1 (Russisch)
Stand: 29. Februar 2008
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Die Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft (EAEC) wird durch den Sachbereich 37 für die zwischenstaatlichen Einrichtungen untersucht.
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