Kürzel: CIS
Gründungstag: Gründungsvertrag unterzeichnet am 8. Dezember 1991
Gründungsort: Viskuli (Weißrussland); "Abkommen von Minsk"
Sitz: Minsk (Weißrussland)
Mitglieder: 11 (Aserbaidschan, Armenien, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Russland, Tadschikistan, Usbekistan, Ukraine, Weißrussland)
Beigeordnetes Mitglied: 1 (Turkmenistan)
Ziele: Umsetzung der Zusammenarbeit im politischen, wirtschaftlichen, umweltschutzbezogenen, menschenrechtlichen und kulturellen Bereich sowie auf anderen Gebieten; allgemeine und ausgewogene wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Mitgliedstaaten im Rahmen eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes; zwischenstaatliche Zusammenarbeit und Zusammenführung; Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen und Regeln des Völkerrechts und der Schriftstücke der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa; Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zur Bewahrung von zwischenstaatlichem Frieden und zwischenstaatlicher Sicherheit; Umsetzung von wirksamen Maßnahmen zur Verringerung der Waffenarsenale und Rüstungsausgaben, Beseitigung von Kernwaffen und anderen Arten von Massenvernichtungswaffen sowie die Erreichung der allgemeinen und vollständigen Abrüstung; Unterstützung von Bürgern der Mitgliedstaaten bei freier Wechselwirkung, Begegnung und Fortbewegung in der Gemeinschaft; gegenseitige rechtliche Unterstützung und Zusammenarbeit in Bereichen anderer rechtlicher Beziehungen; friedliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Staaten der Gemeinschaft
Hauptorgane: Ausschuss für Abstimmung und Beratung, Menschenrechtsausschuss, Rat der Außenminister, Rat der Grenztruppenbefehlshaber, Rat der Regierungschefs, Rat der Staatsoberhäupter, Rat der Verteidigungsminister, Wirtschaftsgericht, Zwischenparlamentarische Versammlung
Arbeitssprache: Russisch
Stand: 29. Februar 2008
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Die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (CIS) wird durch den Sachbereich 37 für die zwischenstaatlichen Einrichtungen untersucht.
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