Die Afrikanische Union

The African Union
L'Union africaine

Flagge der Afrikanischen Union


Kürzel: AU

Gründungstag: Gründungsvertrag unterzeichnet am 11. Juli 2000

Gründungsort: Lomee (Togo)

Vorgängereinrichtungen: Organisation für Afrikanische Einheit (OAU), gegründet am 25. Mai 1963 in Addis Abeba (Äthiopien) (eingegliedert); Afrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (AEC), gegründet am 3. Juni 1991 in Abuja (Nigerien) (eingegliedert)

Sitz: Addis Abeba (Äthiopien); Panafrikanisches Parlament: Midrand (Südafrika)

Mitglieder: 53 (Ägypten, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Botsuana, Burkina, Burundi, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambien, Ghana, Großkongo, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kapverden, Kenia, Kleinkongo, Komoren, Lesotho, Liberien, Libyen, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mosambik, Namibien, Niger, Nigerien, Ruanda, Sambien, Sankt Thomas und die Prinzeninsel, Senegal, Seschellen, Simbabwe, Sierra Leone, Somalien, Südafrika, Sudan, Swasiland, Tansanien, Togo, Tschad, Tunesien, Uganda, Westsahara, Zentralafrika)

Mitgliedschaft beendet: 1 (Marokko)

Ziele: Förderung der Einheit und des Gemeinsinns zwischen den afrikanischen Staaten und den afrikanischen Völkern; Verteidigung der Eigenstaatlichkeit, der Unverletzlichkeit des Gebietes und der Unabhängigkeit der afrikanischen Staaten; Beschleunigung der politischen und gesellschaftlich-wirtschaftlichen Eingliederung des Erdteils; Förderung und Verteidigung gemeinsamer afrikanischer Standpunkte zu Gegenständen von Bedeutung für den Erdteil und seine Völker; Ermutigung zwischenstaatlicher Zusammenarbeit unter angemessener Berücksichtigung der Satzung der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; Förderung von Frieden, Sicherheit und Beständigkeit auf dem Erdteil; Förderung volksherrschaftlicher Grundsätze und Einrichtungen, gesellschaftlicher Beteiligung und guter Staatsführung; Förderung und Schutz der Menschenrechte in Übereinstimmung mit der Afrikanischen Satzung über Menschen- und Völkerrechte und anderer einschlägiger Menschenrechtswerkzeuge; Schaffung der notwendigen Bedingungen, um den Erdteil in die Lage zu versetzen, seine rechtmäßige Rolle in der weltweiten Wirtschaft und den zwischenstaatlichen Verhandlungen zu spielen; Förderung nachhaltiger Entwicklung auf wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Ebene sowie die Eingliederung der afrikanischen Wirtschaften; Förderung der Zusammenarbeit auf allen Feldern der menschlichen Tätigkeit zur Steigerung der Lebensgüte des afrikanischen Völker; Abstimmung und Angleichung der Politiken zwischen den bestehenden und zukünftigen gebietsbezogenen Wirtschaftsgemeinschaften zur schrittweisen Erreichung der Ziele der Union; Vorantreiben der Entwicklung des Erdteiles durch die Förderung von Forschung auf allen Feldern, insbesondere in Naturwissenschaft und Technik; Arbeit mit den einschlägigen zwischenstaatlichen Teilhabern bei der Auslöschung vermeidbarer Krankheiten und der Förderung guter Gesundheit auf dem Erdteil

Hauptorgane: Ausführender Rat; Ausschuss der Ständigen Vertreter; Fachausschüsse; Friedens- und Sicherheitsrat; Geldweseneinrichtungen; Gerichtshof; Kommission; Panafrikanisches Parlament; Versammlung der Union; Wirtschafts-, Gesellschafts- und Kulturrat

Arbeitssprachen: Afrikanische Sprachen, Arabisch, Englisch, Französisch, Portugiesisch

Stand: 30. April 2008


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